FAQ´s zur 42. BImSchV
Für welche Anlagen gilt die 42. BImSchV?
Der Anwendungsbereich ist in der 42. BImSchV im §1 wie folgt beschrieben:
„Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb folgender Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann:
1. Verdunstungskühlanlagen,
2. Kühltürme und
3. Nassabscheider.
Gibt es für Betreiber eine direkte, rechtlich verbindliche Verpflichtung die 42. BImSchV umsetzen?
Diese Frage muss mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden. Bei der 42. BImSchV handelt es sich um eine „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ und ist somit für Betreiber von Anlagen im Anwendungsbereich der
42. BImSchV zwingend umzusetzen.
FAQ´s zur 42. BImSchV
Für welche Anlagen gilt die 42. BImSchV?
Der Anwendungsbereich ist in der 42. BImSchV im §1 wie folgt beschrieben:
„Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb folgender Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann:
1. Verdunstungskühlanlagen,
2. Kühltürme und
3. Nassabscheider.
Gibt es für Betreiber eine direkte, rechtlich verbindliche Verpflichtung die 42. BImSchV umsetzen?
Diese Frage muss mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden. Bei der 42. BImSchV handelt es sich um eine „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ und ist somit für Betreiber von Anlagen im Anwendungsbereich der
42. BImSchV zwingend umzusetzen.