Leistungen im Bereich SV-Prüfungen
SV-Prüfungen an Lüftungsanlagen nach Bauordnungsrecht
Als baurechtlich anerkannter Sachverständiger biete ich Ihnen die Prüfung von RLT-Anlagen gemäß bauordnungsrechtlicher Vorgaben an. Für das Bundesland NRW sind die baurechtlichen Prüfpflichten für technische Anlagen in der Prüfverordnung (PrüfVO NRW) geregelt. Bei der Prüfung geht es darum die technischen Anlagen sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) zu prüfen. Daraus resultiert häufig, dass die Prüfungen relativ komplex ausfallen. Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotserstellung detaillierte und belastbare Informationen zum Anlagenaufbau, zur Funktion usw. vorliegen. Nur beim Vorliegen entsprechend detaillierter und belastbarer Unterlagen lässt sich auch ein seriös kalkuliertes Angebot erstellen.
Sprechen Sie mich an! Gerne kläre ich mit Ihnen im Vorfeld, welche Informationen erforderlich sind um Ihnen ein belastbares Angebot zu unterbreiten.
Prüfung von Brandschutzklappen auf Einbau und Funktion
Gerade bei der Erstprüfung von RLT-Anlagen kann die sich am Baufortschritt orientierende, begleitende Prüfung von Brandschutzklappen als sehr nützlich erweisen. So kann u. U. vermieden werden, dass eine nicht gemäß den Anforderungen eingebaute Brandschutzklappe erst im Rahmen der Prüfung der Gesamtanlage, welche in der Regel erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt stattfindet, entdeckt wird und die notwendige Mängelbeseitigung so ggf. zu Verzögerungen hinsichtlich der Inbetriebnahme führt. Auch die Mängelbeseitigung selbst kann während der Bauphase in der Regel einfacher durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der Einbauhinweise der Hersteller und der Leistungsbeschreibung bzw. Zulassung.
Leistungen im Bereich SV-Prüfungen
SV-Prüfungen an Lüftungsanlagen nach Bauordnungsrecht
Als baurechtlich anerkannter Sachverständiger biete ich Ihnen die Prüfung von RLT-Anlagen gemäß bauordnungsrechtlicher Vorgaben an. Für das Bundesland NRW sind die baurechtlichen Prüfpflichten für technische Anlagen in der Prüfverordnung (PrüfVO NRW) geregelt. Bei der Prüfung geht es darum die technischen Anlagen sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) zu prüfen. Daraus resultiert häufig, dass die Prüfungen relativ komplex ausfallen. Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotserstellung detaillierte und belastbare Informationen zum Anlagenaufbau, zur Funktion usw. vorliegen. Nur beim Vorliegen entsprechend detaillierter und belastbarer Unterlagen lässt sich auch ein seriös kalkuliertes Angebot erstellen.
Sprechen Sie mich an! Gerne kläre ich mit Ihnen im Vorfeld, welche Informationen erforderlich sind um Ihnen ein belastbares Angebot zu unterbreiten.
Prüfung von Brandschutzklappen auf Einbau und Funktion
Gerade bei der Erstprüfung von RLT-Anlagen kann die sich am Baufortschritt orientierende, begleitende Prüfung von Brandschutzklappen als sehr nützlich erweisen. So kann u. U. vermieden werden, dass eine nicht gemäß den Anforderungen eingebaute Brandschutzklappe erst im Rahmen der Prüfung der Gesamtanlage, welche in der Regel erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt stattfindet, entdeckt wird und die notwendige Mängelbeseitigung so ggf. zu Verzögerungen hinsichtlich der Inbetriebnahme führt. Auch die Mängelbeseitigung selbst kann während der Bauphase in der Regel einfacher durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der Einbauhinweise der Hersteller und der Leistungsbeschreibung bzw. Zulassung.